Begleitende Kontrolle
Die erfolgreiche Realisierung eines Bauvorhabens verlangt neben einer fundierten und integralen Planung insbesondere auch eine ordnungsgemäße Koordination und stringente Überwachung der mit der Ausführung des Bauvorhabens beauftragten Unternehmer der einzelnen Gewerke.
Unter integraler Planung verstehen wir die fachübergreifende Kooperation aller am Planungsprozess beteiligten Experten aus dem Bauwesen, der Technischen Gebäudeausstattung (TGA), der Automation, der Verfahrenstechnik, der Umwelttechnik sowie dem Energie- und Prozessmanagement. Durch die frühzeitige Einbeziehung aller Disziplinen und deren koordinierte Planungsarbeit wird eine hohe Qualität und Effizienz im gesamten Planungs- und Ausführungsprozess erreicht.
Neben der örtlichen Bauaufsicht und der Projektsteuerung findet sich zunehmend auch eine begleitende Kontrolle als weiterer Konsulent des Bauherrn. Deren Aufgabenbereich beschränkt sich üblicherweise auf die interne Beratung des Bauherrn im Zusammenhang mit zu treffenden Bauherrenentscheidungen und die damit verbundene Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen. Die begleitende Kontrolle fungiert als unabhängige Kontrollinstanz und überprüft das Bauvorhaben während der Projektentwicklung, der Planung, der Ausschreibung, der Vergabe, der Ausführung und der Abrechnung. Wesentliche Kriterien der Prüfung durch die begleitende Kontrolle sind die Funktionalität, die Zweckmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit, die Sparsamkeit, die architektonische Gestaltung und technische Angemessenheit.